Kann der Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen? Ja, das ist möglich. Doch dafür müssen 4 Voraussetzungen erfüllt werden.
2022 bringt nicht nur die Erhöhung des Mindestlohns mit sich. Der Jahreswechsel sorgt auch für einige Neuerungen und Änderungen im Arbeitsrecht.
Die betriebliche ist neben der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge eine Möglichkeit für Arbeitnehmer, für das Alter zu sparen. Seit 2002 haben Arbeitnehmer sogar einen Anspruch auf eine arbeitnehmerfinanzierte Altersvorsorge, die der Arbeitgeber bezuschussen muss.
Für die meisten Arbeitsverhältnisse legt der Arbeitsvertrag fest, welche Kündigungsfristen gelten. Aber auch ein geltender Tarifvertrag kann die Kündigungsfristen bestimmen. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Mit der Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Einführung der betrieblichen 3G-Regel fragen sich viele Arbeitnehmer: Darf der Arbeitgeber meinen Impfstatus abfragen?
Am 24.11.2021 tritt die 3G-Regelung am Arbeitsplatz durch das neue Infektionsschutzgesetz offiziell in Kraft. Das bedeutet für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: sie dürfen den Betrieb nur noch betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind und diesen Status nachweisen können.
Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber jetzt wissen und beachten müssen, erfahren Sie im Folgenden.
Generation Z: geboren um die Jahrtausendwende (1995-2010), aufgewachsen in einer digitalen Welt, selbstbewusst und kommunikationsstark. Was bedeutet das für den Arbeitsmarkt und Führungskräfte? Wie führt und motiviert man die junge Generation?
Arbeitnehmer haben bei Krankheit das Recht auf Lohnfortzahlungen. Doch nun hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Arbeitgeber eine Krankschreibung anzweifeln können, wenn sie unmittelbar auf eine Kündigung folgt. Der Arbeitnehmer muss dann beweisen, dass er tatsächlich arbeitsunfähig ist.
Was müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nun beachten?
Die RENTA Personaldienstleistungen GmbH steht seit über 25 Jahren für ein innovatives und flexibles Personalmanagement. Bundesweit ist RENTA unter anderem in den Geschäftsfeldern Arbeitnehmerüberlassung sowie Vermittlung von Fach- und Führungskräften kompetenter und verlässlicher Partner.
RENTA Personaldienstleistungen GmbH
Könneritzstraße 5
01067 Dresden
+49 (0) 351 829 58 88