Wir beleuchten relevante Arbeitsschutzthemen und zeigen Ihnen, worauf Arbeitnehmer und Arbeitgeber achten sollten.
Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen erhalten ab Oktober 2022 die sogenannten Unternehmensnummer. Die Unternehmensnummer ersetzt mit dem Jahreswechsel 2023 die bekannten Kunden- oder Mitgliedsnummer. Wir beantworten alle Fragen, denen sich Unternehmer jetzt stellen können.
Wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Arbeitsunfall kommt, ist schnelles Handeln gefragt. Sobald der Verletzte in Sicherheit gebracht ist, müssen Betroffene und Arbeitgeber weitere Schritte beachten.
Unfälle auf dem Weg oder auf der Arbeit passieren. Aber wann spricht man von einem Arbeitsunfall? Wir klären auf, wann von einem Arbeitsunfall die Rede ist und welche Beispiele als Arbeitsunfall eingestuft werden können.
Seit 30.06.2022 gilt eine neue Corona-Testverordnung. Mit dieser Verordnung entfallen für die breite Bevölkerung die kostenfreien Bürgertests. Stattdessen müssen sie jetzt mit 3 € bezuschusst oder ganz bezahlt werden. Für wen bleiben die Tests weiterhin kostenfrei?
Der beste Schutz vor Arbeitsunfällen und hohen Kosten sind betriebliche Maßnahmen zur Unfallprävention. Denn Rechenbeispiele zeigen: Arbeitsunfälle sind teuer. Günstiger ist immer die Vorsorge. Arbeitgeber müssen zahlreiche Bestimmungen kennen und im Betrieb umsetzen, um ihre Mitarbeiter zu schützen.
Flurförderzeuge wie Gabelstapler, Hubwagen oder Ameisen sind enorm wichtige Arbeitsmittel. Denn sie erleichtern schwere Arbeiten. Doch sind sie auch oft Unfallrisiko. Daher ist der Arbeitsschutz beim Umgang mit diesen Arbeitsmitteln ein Muss!
Der Arbeitgeber ist für den Arbeitsschutz seiner Mitarbeiter verantwortlich. Das gilt auch bei der Zeitarbeit: Arbeitgeber ist der Personaldienstleister und er trägt für seine Zeitarbeiter die arbeitssicherheitliche Verantwortung. Doch auch der Entleiher hat Pflichten, denen er nachkommen muss.
In Unternehmen und Betrieben gilt die 3G-Regel: Arbeitnehmer müssen nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind, um den Arbeitsplatz zu betreten. Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen.
Neben der geltenden Home-Office-Pflicht müssen Unternehmen auch die Testpflicht zur Erfüllung der 3G-Regel einhalten. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei beachten müssen, erfahren Sie nachfolgend.
Am 24.11.2021 tritt die 3G-Regelung am Arbeitsplatz durch das neue Infektionsschutzgesetz offiziell in Kraft. Das bedeutet für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: sie dürfen den Betrieb nur noch betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind und diesen Status nachweisen können.
Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber jetzt wissen und beachten müssen, erfahren Sie im Folgenden.
Arbeitssicherheit und -schutz sind Unternehmerpflichten. Das heißt: als Unternehmen müssen Sie dafür sorgen, dass Arbeitssicherheit herrscht. Die DGUV gibt klare Regeln zur Unfallverhütung vor – z. B. dass ausgebildete Ersthelfer vorhanden sein müssen. Was müssen Sie bei der Ausbildung Ihrer Mitarbeiter zu Ersthelfern beachten? Wie viele Ersthelfer brauchen Sie für Ihr Unternehmen? Unsere Experten für Arbeitssicherheit unterstützen Sie bei der Umsetzung betrieblicher Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Der Datenschutz greift auch beim Bewerbungsprozess: das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bestimmt die Weitergabe, Aufbewahrung und Löschung von Daten. Da beim Bewerbungsprozess personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten einige datenschutzrechtliche Vorschriften.
Die RENTA.tec GmbH als Spezialistin für Arbeitssicherheit der perplex-Gruppe hat am 26.04.2021 ein Corona-Testzentrum in der EnergieVerbund-Arena in Dresden eröffnet. Bürger:innen können sich mit und ohne Termin durch kostenlose Bürgertests sowie Schnell- und PCR-Tests testen lassen. Firmen erhalten individuelle Kooperationskonzepte zur Umsetzung der Testpflicht.
Die RENTA Personaldienstleistungen GmbH steht seit über 25 Jahren für ein innovatives und flexibles Personalmanagement. Bundesweit ist RENTA unter anderem in den Geschäftsfeldern Arbeitnehmerüberlassung sowie Vermittlung von Fach- und Führungskräften kompetenter und verlässlicher Partner.
RENTA Personaldienstleistungen GmbH
Könneritzstraße 5
01067 Dresden
+49 (0) 351 829 58 88