Testpflicht am Arbeitsplatz – was gilt?
Arbeitnehmer, die nicht genesen oder geimpft sind, müssen die Testpflicht erfüllen, wenn sie ihren Arbeitsplatz betreten möchten. Das heißt, sie müssen täglich einen negativen Testnachweis vorlegen. Das kann durch einen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test erfolgen. Das Schnelltestergebnis darf nicht älter als 24 Stunden und das eines PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein.
Der Arbeitgeber muss die Testpflicht kontrollieren. Außerdem darf er die Daten speichern, um Behörden gegenüber aussagekräftig zu sein. Die Daten müssen spätestens 6 Monate nach Erhebung gelöscht werden.
Pro Woche muss der Arbeitgeber 2 Tests je Mitarbeiter kostenfrei anbieten.
Auskunftsanspruch gegenüber Arbeitnehmern
Da der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, die 3G-Regel zu kontrollieren und zu dokumentieren, hat er einen Auskunftsanspruch über den G-Status seiner Mitarbeiter. Er kann und muss einen Negativnachweis verlangen, wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen betreten möchte.
Der Auskunftsanspruch gegenüber den Arbeitnehmern gilt jedoch ausschließlich für die Zugangskontrolle zum Arbeitsplatz.
Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu 3G am Arbeitsplatz wissen müssen, erfahren Sie in unserem FAQ.